Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PMI GmbH, Kattenbug 2, 50668 Köln gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB)
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von PMI GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die PMI GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn PMI GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn PMI GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(1) PMI GmbH erbringt für Unternehmen umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Social Media-, Online- und Performancemarketings und der digitalen Vertriebsoptimierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet PMI GmbH dem Kunden dabei aber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von PMI GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch PMI GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von PMI GmbH unberührt.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter wie Facebook, Google oder LinkedIn jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen (Pay-per-Click – PPC) ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist PMI GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von PMI GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) In Bezug auf die von PMI GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht PMI GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) PMI GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten-/Kampagnen sind nicht in der Vergütung von PMI GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(7) Weist der Vertragspartner PMI GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von PMI GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von PMI GmbH nicht.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung) ausschließlich selbst verantwortlich.
(8) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde PMI GMBH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(9) Die bei PMI GMBH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(10) PMI GmbH ist berechtigt mit dem jeweils aktuellen Firmenlogo des Kunden im Internet und den sozialen Medien zu werben. Der Kunde stellt das jeweilige Logo auf erstes Anfordern in hinreichender Auflösung zur Verfügung.
Der Vertragsschluss zwischen PMI GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(1) Die Leistungen von PMI GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-7.
(2) PMI GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. PMI GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber PMI GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und PMI GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist PMI GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) PMI GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(7) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von PMI GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von PMI hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(1) Die Preise, die von PMI GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Vertraglich vereinbarte Vergütungen sind vorbehaltlich abweichender Regelung 7 Tage nach Rechnungsstellung durch PMI GmbH fällig, ohne dass es einer weiteren Aufforderung/Mahnung des Kunden bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs ist PMI GmbH berechtigt Mahngebühren nach § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.
(3) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine PMI GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde PMI GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. PMI GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(5) PMI GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an PMI GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und zu gleicher Laufzeit. Eine bereits erhobene Setup- und Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall jedoch nicht ein weiteres Mal an.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch PMI GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei PMI GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei PMI GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält PMI GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PMI GmbH in Verzug, ist PMI GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PMI GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) PMI GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. PMI GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist PMI GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von PMI GmbH unberührt.
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns der PMI GmbH gegenüber zu gewährleisten. PMI GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über ihr Unternehmen und ihre Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
Der Kunde gewährleistet, dass PMI GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt PMI GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) PMI überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte für die Dauer der Vertragslaufzeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Dieses beinhaltet die einmalige Nutzung der Werke zu dem angegebenen Zweck, Auflage, Raum, Veröffentlichung und Medium. Sollte der Umfang nicht eindeutig geklärt worden sein, ergibt er sich aus den Umständen der Auftragserteilung.
(2) Sollte der Kunde die von PMI GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse auch über die Vertragslaufzeit und den vereinbarten Umfang hinaus nutzen wollen, bedarf dies einem “Buy-Out”.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die PMI GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannten Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an PMI GmbH über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von PMI GmbH anderweitig eingeräumt.
(1) PMI GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PMI GmbH nur
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet PMI GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von PMI GmbH maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen PMI GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von PMI GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von PMI GmbH.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. PMI GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 16.06.2021 © Vervielfältigung verboten